Allgemeine AVU Vorteils-/AVU Card Bedingungen (AGBs)
1. Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen (AVU) gibt in Kooperation mit anderen diesem System angeschlossenen Versorgungsunternehmen eine Vorteilsapp mit einer digitalen Kundenkarte mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ (Karte) heraus. Die Karte ist digital in einer Smartphone-App verfügbar.
2. Der Kunde* der AVU erkennt diese allgemeinen Bedingungen zum Gebrauch der AVU/CityPower-Card durch Zustimmung im Zuge der Registrierung der digitalen Karte als verbindlich an.
3. Die Karte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der AVU angeboten:
• Mit dem Kunden besteht ein auf seinen Namen laufender Vertrag für AVU-comfortstrom oder AVU-compactstrom.
• Der Kunde teilt der AVU seine Kundennummer sowie alle weiteren für die Kartenerstellung notwendigen Daten mit. Die Kundennummer steht auf jeder Rechnung.
4. Voraussetzung für den Erhalt und die Nutzung der digitalen Karte ist eine gültige Registrierung unter Nennung der Kundennummer, des Namens, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie der Anschrift. Die Karte ist nicht übertragbar.
5. Nur bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Ziffer 3 ist der Inhaber berechtigt, die jeweils gültigen AVU/CityPower-Card Vergünstigungen und Leistungen bei den Einrichtungen der angeschlossenen Vorteilspartner für sich, den Ehepartner** sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Vorteilspartner das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Menge begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Vorteilspartners.
6. Die AVU ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Vorteilspartner sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind in den digitalen Medien der AVU einzusehen. Sollte es der AVU aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Die AVU/CityPower-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten wie zum Beispiel dem Führerschein.
8. Die AVU übernimmt durch die Bereitstellung der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den AVU/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Vorteilspartner. Für die Nutzung der Einrichtungen der Vorteilspartner gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern die AVU im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integriert, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Kunden zustande; die AVU tritt nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.
09. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Löschung der AVU Vorteilsapp und eine Benachrichtigung in Textform an die AVU kündigen.
10. Die AVU kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der erforderliche Stromlieferungsvertrag zwischen dem Karteninhaber und der AVU nicht mehr besteht oder sich der Karteninhaber wiederholt mit fälligen Forderungen daraus in Verzug befindet, wenn ihm Hausverbot in den Geschäftsräumen der AVU und/oder in einer der in den AVU/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird die digitale Karte automatisch deaktiviert.
12. Die AVU ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung veröffentlicht die AVU die neuen allgemeinen Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen hier auf dieser Seite. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zwei Wochen Zeit, dem Wirksamwerden der neuen Bedingungen dadurch zu widersprechen, dass er von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 10 Gebrauch macht. Durch die Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde die geänderten Bedingungen an.
13. Die AVU und/oder die von der AVU beauftragten Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die unter Ziffer 4 genannten Kundendaten zur Abwicklung der Nutzung der Kundenkarte gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Siehe Regelungen zum Datenschutz.
14. Erfüllungsort ist Gevelsberg
15. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen oder eine künftig aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht wirksam oder durchführbar sein oder werden, so bleiben Geltung und Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.
(Inhaltliche Änderungen in den AGB gegenüber der vorherigen Fassung sind in Fettdruck kenntlich gemacht.)
* Es sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche und männliche Personen gemeint.
** Dazu zählen auch eingetragene Lebenspartnerschaften.
© AVU Stand: 01/2018